Allgemeine Informationen

Tierkörperentsorgung – Sammelstelle

Bei der Tierkörperentsorgung Klagenfurt befindet sich auch die Sammelstelle der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt und Klagenfurt-Land.

Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr von 15:00 bis 18:00 Uhr
Di, Do, Sa von 8:00 bis 11:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist die Sammelstelle nicht geöffnet.

Die anfallenden, verendeten Tiere sind sofortvom Besitzer bzw. Verwahrer dem Bürgermeister anzuzeigen. Die Anzeige wird sofort von der Gemeinde an die TierkörperentsorgungsgesmbH. Klagenfurt per Internetformular zur „Abholung eines Tierkadavers“ weitergeleitet.

Anzeigen von Tierkadaver mit einem Einzelgewicht von weniger als 80 kg sind vom Besitzer bzw. Verwahrer auf eigene Kosten zu entsorgen.

Bei Abholung eines Tierkadavers durch die TierkörperentsorgungsgesmbH. Klagenfurt ist zu beachten, dass der/die Tierkörper bereits verladebereit am Ort der Abholung, einer Straße (eisfrei), die derzeit von LKWs mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18 t und einer Gesamthöhe von 3,95 m befahrbar ist, liegen.

www.ktke.at

Einzeltierabholung

Bei Anfall von ablieferungspflichtigen Tierkadavern, sind die verfügungsberechtigten Personen verpflichtet, dem Bürgermeister (bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter) unverzüglich und auf dem kürzesten Wege auf eigene Kosten anzuzeigen, dass diese Tierkadaver abzuholen sind.

Bei Einzeltierabholung gilt das Einzeltiergewicht von 80 kg als unterster Grenzwert. Wird anlässlich der Abholung festgestellt, dass das Einzeltiergewicht von 80 kg unterschritten wird, sind die Kosten vom Tierbesitzer bzw. Verfügungsberechtigten zu tragen.

Juni – September

Freitagnachmittags und samstagvormittags muss vom Verfügungsberechtigten die Tierkörperentsorgung  direkt per Fax +43-463-33275-16 bzw. telefonisch unter +43-463-33275 verständigt werden.

Für die Abholung ist die Bekanntgabe folgender Daten erforderlich:

  • landwirtschaftliche Betriebsnummer
  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
  • Tierart
  • Ohrmarkennummer
  • Geburtsdatum
  • Gewicht
  • Grund der Verendung  und
  • Abholungsort

Die Meldungen an die Gemeinden sind wie gewohnt, vom Verfügungsberechtigten per Fax, E-Mail oder während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes telefonisch bei nächster Gelegenheit zu erstatten. Wobei anzuführen ist, dass die Entsorgung bereits erfolgte.

Für die Meldeformalitäten per Fax bzw. Internet gibt es eine Fax-Vorlage zum Herunterladen.

Links

http://www.ktke.at/de/kadaverabholung/

Landesgesetzblatt