Antrag Grundsteuerbefreiung

Grundsteuerbefreiung für 20 Jahre

Gefördert wird die Schaffung von Wohnungen und Wohnräumen durch die Errichtung eines Eigenheims, von Gebäuden im Gruppenwohnbau oder eines Doppelhauses mit je maximal zwei Wohnungen und die Errichtung einer Wohnung durch Auf-, Zu-, Um- oder Einbau in Wohnhäuser oder sonstige Gebäude zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses.

Eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer ist maximal für die Dauer von 20 Jahren möglich. Um keine Anrechnungszeit zu verlieren, stellen Sie den Antrag auf Grundsteuerbefreiung gleichzeitig mit der Abgabe der Bauvollendungsmeldung. Alle weiteren Informationen und Förderrichtlinien finden Sie direkt im Antrag auf Grundsteuerbefreiung.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33