Grundstücksteilung – Antrag

Grundstücksteilung nach dem Kärntner Grundstücksteilungsgesetz K-GTG

Teilungen von Grundstücken brauchen eine Genehmigung nach den Bestimmungen des Kärntner Grundstücksteilungsgesetz K-GTG bzw. bei Waldgrundstücken nach dem Kärntner Landes-Forstgesetz 1979 – K-LFG.

Dem formlosen Ansuchen ist eine Vermessungsurkunde eines Zivilgeometers bzw. einer Zivilgeometerin samt Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen beizulegen.

Wir empfehlen Ihnen, vor Auftragserteilung an einen Zivilgeometer bzw. eine Zivilgeometerin einen Teilungsvorschlag mit uns zu besprechen, damit geprüft werden kann, ob die Teilung bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen genehmigungsfähig ist.

Benötigte Unterlagen

  • Ansuchen
  • Vermessungsurkunde
  • Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen

Links

Kärntner Grundstücksteilungsgesetz K-GTG

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33