Jagdpacht – Information

Durch den Jagdpachtvertrag wird das Jagdausübungsrecht verpachtet. Jagdpächter kann nur sein, wer jagdpachtfähig ist, was bedeutet, dass er seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt.

Jagdpachtverträge sind Verträge zwischen einer Jagdgenossenschaft oder einem Eigenjagdbesitzer auf der einen und einem Pächter (kann nur eine natürliche Person sein) auf der anderen Seite.

  • Vertragsgegenstand ist das Jagdausübungsrecht im Ganzen.
  • Jagdpachtverträge müssen schriftlich geschlossen werden.
  • Die Mindestdauer beträgt zehn Jahre.
  • Die Jagdpachtverträge werden mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde wirksam.