Kommunalsteuer – Information

Jeder Unternehmer, der im Gebiet der Marktgemeinde Moosburg Dienstnehmer beschäftigt, hat eine Kommunalsteuer zu entrichten.

Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und unaufgefordert bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten („Selbstbemessungsabgabe“).

Am Jahresende ist eine Jahreserklärung zu erstellen und diese muss bis spätestens 31.3. des Folgejahres eingereicht werden.

Übersteigt bei einem Unternhemen die monatliche Bemessungsgrundlage von  € 1.460,00 nicht, kann ein Freibetrag von € 1.095,00 abgezogen werden.

Wird die Freigrenze von € 1.460,00 jedoch überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Kommunalsteuer.

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Wirtschaftskammer Kärnten

Gabriele Theuermann

Buchhaltung
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