Alle Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.

Ankauf von Zuchtkalbinnen

Richtlinien:

  • Vorlage des Ansuchens (spätestens 1 Monat nach Ankauf des Zuchttieres)
  • Vorlage der Zuchtbescheinigung
  • Vorlage der Rechnung über den Ankauf mit Einzahlungsbestätigung
  • pro landwirtschaftlichen Betrieb werden max. 2 Stück im Jahr gefördert

Ankauf Zuchteber

Richtlinien:

  • Vorlage des Ansuchens (spätestens 1 Monat nach Ankauf des Zuchtebers)
  • Vorlage der Zuchtbescheinigung
  • Vorlage der Rechnung über den Ankauf mit Einzahlungsbestätigung
  • pro landwirtschaftlichen Betrieb wird jährlich ein Zuchteber gefördert
  • Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.

Künstliche Besamung

Richtlinien:

  • Vorlage des Ansuchens mit Anführung der Stückzahl aller weiblichen Rinder ab dem 18. Lebensmonat, mit Stichtag 1. Juli jedes Jahres
  • Ansuchen müssen bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres bei der Marktgemeinde Moosburg eingebracht werden

Wurmmittel

Richtlinien:

  • Vorlage der Rechnung über den Ankauf
  • Vorlage der Einzahlungsbestätigung
  • Gefördert werden nur flüssige Wurmmittelpropyhlaxe (z. B. Dectomax, Eprinex etc.)

Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.


Gelenkswelle

Richtlinien:

  • Vorlage der Rechnung über den Ankauf bzw. Reparatur
  • Vorlage der Einzahlungsbestätigung
  • Förderung ein Stück pro Jahr je landwirtschaftlichen Betrieb

Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.


Weiterbildungsmaßnahmen

Weiterbildungen im landwirtschaftlichen Bereich (Seminare, Kurse etc.) werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.

Richtlinien:

  • Nachweis der Weiterbildung
  • Rechnung über die Kurskosten
  • Vorlage der Einzahlungsbestätigung

Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.


Förderungen für Maschinengemeinschaften

Förderungshöhe für den Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten werden individuell im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandelt.

Richtlinien:

  • Maschinengemeinschaften müssen aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen (mit Unterschrift aller Mitglieder)
  • Vorlage der Rechnung über den Ankauf
  • Vorlage der Einzahlungsbestätigung

Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Mittel ausbezahlt.

Förderung Kalkaktion 2023/2024/2025


Richtlinien:

Ausgangsbasis:  1.000 kg pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen, ausgenommen Ökoflächen
Subventionshöhe:  je kg EUR 0,015

  • Vorlage des Mehrfachantrages
  • Vorlage der saldierten Rechnung
  • Angabe der Bankverbindung für die Überweisung der Subvention
  • Ackerflächen, die nicht in der Marktgemeinde Moosburg liegen werden mitgefördert,
    vorausgesetzt der Besitzer hat seinen Hauptwohnsitz und seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Moosburg

Zuständigkeit und Kontakt

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-40
+43-4272-83400-33