Meldung der Bienenstände

Meldung der Bienenvölker – Meldeverpflichtung für Imker

Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter einige Meldeverpflichtungen vor. Lückenlose Meldungen von Bienenvölkern sind vor allem deshalb wichtig, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können. Imker, die mit ihren Bienenvölkern außerhalb des Gemeindegebietes vom Heimbienenstand wandern, müssen den Wanderbienenstand bekannt geben.

Meldeverpflichtung für Heimbienenstände:

Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, bis spätestens 15. April  eines jeden Jahres alle Heimbienenstände unter Angabe folgender Daten dem Bürgermeister zu melden:

  • Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde)
  • Anzahl der Bienenvölker
  • Bienenrasse, sofern nicht Bienen der Rasse „Carnica“ gehalten werden

Für die Meldung der Bienen können Sie entweder das Downloadformular von unserer Website nehmen oder direkt bei der Marktgemeinde Moosburg im Moosburg-Service abholen.

Kennzeichnung von Bienenständen:

Jeder Bienenstand muss gekennzeichnet sein und zwar mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Bienenhalters. So kann im Falle von außergewöhnlichen Umständen (z. B. Auftreten von Bienenkrankheiten) der Bienenhalter umgehend verständigt werden.

Wanderimkerei – was ist zu beachten?

Die Vorschriften hinsichtlich Bienenwanderung betreffen nur jene Imker, die Bienenvölker außerhalb des Gemeindegebietes ihres Heimbienenstandes bringen. Die Bienenwanderung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.

Wanderbescheinigung:

Für eine Bienenwanderung innerhalb von Kärnten benötigt der Imker eine gültige Wanderbescheinigung.

Die Wanderbescheinigung enthält folgende Informationen:

  • Name des Bienenhalters
  • Anzahl der Bienenstöcke, mit denen gewandert wird
  • Standort der Bienenstöcke zum Zeitpunkt der Seuchenkontrolle
  • Hinweis auf nachgewiesene Seuchenfreiheit der Bienenvölker
  • Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung
  • Angabe der Bienenrasse, falls nicht mit Bienen der Rasse „Carnica“ gewandert wird

Die Untersuchung nach dem Bienenseuchengesetz erfolgt durch Sachverständige. Informationen und die Kontakte zu den Sachverständigen erhalten Sie bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.

Wer erteilt die Wanderbescheinigung?

Die Wanderbescheinigung wird von den dazu ermächtigten Stellen erteilt. Das sind

  • der Landesverband für Bienenzucht in Kärnten, Obfrau Dr. Elisabeth Thurner, Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf und
  • der Landesverband für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei in Kärnten, Obmann Franz Offner, Siegelsdorf 38, 9431 St. Stefan im Lavanttal.

Anträge für die Wanderbescheinigung finden Sie auf der folgenden Website: www.bienenzucht.org

Bienenwanderung nur mit gültiger Wanderbescheinigung:

Die Bienenwanderung ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Bienenwanderung dem Bürgermeister bekannt zu geben. Dabei sind der Ort des Wanderbienenstandes mit Grundstücksnummer und Katastralgemeinde sowie die Anzahl der Bienenvölker anzugeben. Es ist auch eine gültige Wanderbescheinigung für das Jahr 2016 vorzulegen. Schließlich ist die Bienenrasse anzugeben, sofern nicht mit Bienen der Rasse „Carnica“ gewandert wird. Die bei der Bienenwanderung erforderlichen Mindestabstände zu anderen Bienenständen sind im Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz geregelt.

Auskünfte und Informationen:

Mag. Carmen Zraunig und Mag. Victoria Fercher
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft
Tel.-Nr.: +43 50 536 11414 oder +43 50 536 11414

Links

www.biene.oesterreich.at

Zuständigkeit und Kontakt

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-40
+43-4272-83400-33