Sozialhilfe – Information

Die Leistungen der Sozialhilfe des Landes Kärnten sollen die notwendigen Bedürfnisse von Personen decken, die sich in sozialen Notlagen befinden und von einer dadurch bedingten sozialen Ausgdrenzung bedroht sind.

Die Sozialhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird von uns digital erfasst und direkt an die zuständige Behörde, Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Sozialamt, zur Erledigung weiter geleitet.

Nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf. Sie erhalten einen Termin für die Aufnahme des Antrages.

Benötigte Unterlagen

  • aktueller Einkommensnachweis
  • Bankauszug der letzten 3 Monate vor Antragstellung
  • Nachweis der monatlichen Ausgaben
  • eine detaillierte Beschreibung, warum Sie um Sozialhilfe ansuchen
  • Bekanntgabe der Familien- und Vermögensverhältnisse aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen etc.

Zuständigkeit und Kontakt

Ursula Madritsch

Moosburg-Service
+43-4272-83400-30
+43-4272-83400-33