Orts- und Nächtigungstaxe – Einhebung

Die Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe.

Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, d. h. sie wird von der Gemeinde eingehoben und die Erträge fließen dem Land Kärnten zu.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Azur Kadric

Buchhaltung