Veranstaltungen – Information

Wichtige Informationen für Vereine und Veranstalter

Das Kärntner Veranstaltungsgesetz kennt nur bewilligungspflichtige Veranstaltungen und freie Veranstaltungen.

Für die Durchführung von freien Veranstaltungen gelten drei Voraussetzungen:

  • nur in genehmigten oder geeigneten Veranstaltungsstätten
  • keine Beeinträchtigung der allgemeinen Erfordernisse (Stand der Technik, keine Gefährdung)
  • nur von 6:00 bis 24:00 Uhr

Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, ist keine Bewilligung erforderlich. Der Marktgemeinde ist die Durchführung der Veranstaltung nur mitzuteilen.

Veranstaltungen, die länger als bis 24:00 Uhr dauern, oder die die Voraussetzungen der freien Veranstaltung nicht erfüllen (z. B. Lärmimmission, Besuchergefährdung), sind von der Marktgemeinde zu bewilligen.

Anträge auf Bewilligung sind mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn bei der Marktgemeinde einzubringen.

Veranstaltungsstätte:

Ein gesondertes Verfahren gibt es für die Veranstaltungsstättengenehmigung, da alle Veranstaltungen nur in geeigneten oder genehmigten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden dürfen.

Veranstaltungsstätten, die überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, bedürfen zu ihrem Betrieb jedenfalls eine Veranstaltungsstättengenehmigung. Diese Genehmigung muss vom Eigentümer bzw. vom Verfügungsberechtigten beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.

Anträge auf Genehmigung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen bzw. Mitteilungen für freie Veranstaltungen, erhalten Sie im Gemeindeamt sowie zum Herunterladen.

Zuständigkeit und Kontakt

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-40
+43-4272-83400-33