Verbindungsstraßen

Verbindungsstraßen sind jene Straßen und Wege, die die einzelnen Ortschaften und Siedlungen mit einander verbinden.

Eine Verbindungsstraße wird mit Beschluss des Gemeinderates als solche festgelegt.

Für die Errichtung und Erhaltung sind die Marktgemeinde Moosburg und die Interessenten (z. B. Anrainer) zuständig.
Die Straßenverwaltung obliegt der Marktgemeinde Moosburg.