Wählerevidenz für Auslandsösterreicher – Information

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 15. Lebensjahr vollendet haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen oder Volksbefragungen in Österreich beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich.

Wohnen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so steht es Ihnen frei, entweder die Mitglieder des Europäischen Parlaments Ihres Wohnsitz-Mitgliedstaates oder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.

Den Antrag können Sie per Post, Fax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde, zu der Ihr Anknüpfungspunkt (Lebensbeziehung, Verbindung) zu Österreich besteht, stellen. Schließen Sie bitte dem Antrag Belege an, die zur Glaubhaftmachung des im Formular angeführten Anknüpfungspunktes geeignet sind.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählereviden bzw. Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33