Wählerevidenz für EU-Bürger

Für Europawahlen ist in jeder Gemeinde eine ständige Europa-Wählerevidenz zu führen.

In der Europa-Wählerevidenz sind österreichische StaatsbürgerInnen eingetragen, die vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates können auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und erklären, dass sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchten.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, können einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz stellen, der zehn Jahre aufrecht bleibt und erneuert werden kann.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33