Wohnsitz – Abmeldung

Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, muss sich innerhalb von drei Tagen davor oder danach im Meldeamt abmelden.

Die Abmeldung kann anlässlich einer neuen Wohnsitzanmeldung auch bei der Meldebehörde erfolgen, die für die Anmeldung zuständig ist.

Die Abmeldung einer Unterkunft, die nicht als Hauptwohnsitz, sondern als weiterer Wohnsitz dient, kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.

In jedem Fall muss ein Meldezettel ausgefüllt werden.

Benötigte Unterlagen
  • ein vollständig ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen
  • ein Dokument, aus dem die Identität der abzumeldenden Person hervorgeht

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33