Die Antragsstellung für den Heizkostenzuschuss 2024/2025 ist ab sofort möglich!
RICHTLINIEN
Einkommensgrenze für Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 180,00
Bei Alleinstehenden/Alleinerziehern EUR 1.270,00
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
Ehepaaren, Lebensgemeinschaften, EUR 1.840,00
Zuschlag für jede weitere Person
(auch Minderjährige) EUR 360,00
Einkommensgrenze für Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 110,00
Bei Alleinstehenden/Alleinerziehern EUR 1.510,00
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
Ehepaaren, Lebensgemeinschaften, EUR 2.080,00
Zuschlag für jede weitere Person
(auch Minderjährige) EUR 360,00
Das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist nachzuweisen, Lohnzettel, Bestätigung über Pensionsbezug, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, Mindestsicherung, Unterhaltsleistungen, Familienzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. |
Bei Banküberweisung ist der IBAN anzugeben.