- 29. März 2023
Osterfeuer und Osterschießen
Die traditionellen Osterfeuer und das Osterschießen sind grundsätzlich erlaubt. Osterfeuer müssen spätestens 4 Tage vor dem Abbrennen im Marktgemeindeamt oder beim Wertstoff-Sammel-Zentrum Moosburg angemeldet werden (bis Dienstag, den 4. April 2023). Für das Osterschießen sind schriftliche Ansuchen notwendig. Die Genehmigung erteilt der Bürgermeister. Die Osterfeuer dürfen nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden (bei Schlechtwetter am Ostersonntag bzw. am darau…