Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung – nur mit Terminvereinbarung
Sollten Sie eine Allgemeine Strafregisterbescheinigung benötigen, fordern wir diese direkt beim Bundesministerium für Inneres an. Gleichzeitig fordern wir auch Strafregisterbescheinigungen für Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung und Strafregister für terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, an.
Für die Beantragung müssen Sie mit den Mitarbeiterinnen im Moosburg-Service einen Termin vereinbaren und dann persönlich erscheinen, bzw. eine Person bevollmächtigen, die die Bescheinigung für Sie anfordern bzw. übernehmen kann.
Sollten Sie die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer anderen Behörde oder für einen Arbeitgeber etc. benötigen, entfällt die einmalige Bundesgebühr in Höhe von EUR 21,00. Das heißt, Sie bezahlen EUR 21,00 Bundesgebühr und EUR 2,10 Verwaltungsabgabe.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- Bestätigung des Dienstgebers für Strafregisterbescheinigungen Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung und Strafregister für terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen.
Informationen zur Ausstellung eines Strafregisterauszuges des BMI
Strafregisterbescheinigung - Kosten und Gebühren in EUR
Strafregisterbescheinigung mit "zur Vorlage" |
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| Bundesgebühr | 21,00 |
| Verwaltungsabgabe | 2,10 |
Zuständigkeit und Kontakt
Sarah Sereinig
Ursula Madritsch





