Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Sollten Sie eine Allgemeine Strafregisterbescheinigung benötigen, fordern wir diese direkt beim Bundesministerium für Inneres an und Sie erhalten die Bescheinigung sofort ausgehändigt. Gleichzeitig fordern wir auch Strafregisterbescheinigungen für Kinder- und Jugendfürsorge, Pflege und Betreuung und Strafregister für terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, an.
Für die Beantragung müssen Sie persönlich ins Moosburg-Service kommen, bzw. eine Person bevollmächtigen, die die Bescheinigung für Sie anfordern bzw. übernehmen kann.
Sollten Sie die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer anderen Behörde oder für einen Arbeitgeber etc. benötigen, entfällt die einmalige Bundesgebühr in Höhe von EUR 14,30. Das heißt, Sie bezahlen EUR 14,30 Bundesgebühr und EUR 2,10 Verwaltungsabgabe.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
Strafregisterbescheinigung - Kosten und Gebühren in EUR
Strafregisterbescheinigung |
|
Bundesgebühr | 28,60 |
Gemeindeverwaltungsabgabe | 2,10 |
Zuständigkeit und Kontakt

Sarah Sereinig

Ursula Madritsch
