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Marktgemeinde Moosburg
Kirchplatz 1 | 9062 Moosburg | +43-4272-83400 | moosburg@ktn.gv.at | www.moosburg.gv.at
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Forderung nach Ausgleich für den Entfall von Ertragsanteilen

In Österreich gibt es 2095 Gemeinden. Der Großteil weist eine Einwohnerzahl von 500 bis 5.000 Einwohner aus. Diese Gemeinden sind die wichtigsten Investoren im ländlichen Bereich. Die Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind die Basis für geordnete Gemeindefinanzen.

Durch die Corona-Krise sind die Ertragsanteile eingebrochen. Auch für die 132 Gemeinden und Städte in Kärnten bedeutet das enorme Einnahmenverluste. „Die Marktgemeinde Moosburg muss heuer auf rund 500.000 Euro verzichten. Aber auch für 2021 sind die Prognosen schlecht“, sagt LAbg Bürgermeister Herbert Gaggl. „Die Investitionsmilliarde des Bundes und die finanziellen Covid-Maßnahmen des Landes sind wichtige Konjunkturstützen, aber sie können den Ausfall der Ertragsanteile nicht kompensieren“, so der Bürgermeister. Ertragsanteile dienen zur Finanzierung der laufenden Gebarung der Gemeinden. So müssen beispielsweise Ausgaben im Sozialbereich, die Mitfinanzierung der Krankenanstalten, laufende Straßeninstandhaltungen aber auch die Verwaltung über diese Einnahmen mitfinanziert werden. „Wir brauchen einen Ausgleich dieser Einnahmen. Der Bund muss den Entfall der Ertragsanteile den Gemeinden ersetzen, sonst schaffen wir den laufenden Betrieb und notwendige Investitionen nicht“, fordert der Bürgermeister.  In der Tat halten die Gemeinden die Investitionen, vor allem im ländlichen Bereich, am Laufen. Dadurch profitiert die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze können gehalten werden.

„Für kleine und mittlere Gemeinden sind Vergaben bis 100.000 Euro die Regel. Das Bundesvergabegesetz erlaubt Direktvergaben. Dadurch können die Gemeinden vor allem die örtliche Wirtschaft stärken. Wenn der Ausfall der Ertragsanteile nicht kompensiert wird, laufen wir Gefahr, dass Projekte nicht mehr verwirklicht werden können und Investitionen eingestellt werden“, sagt Amtsleiter Norbert Pichler. „Jede Investition in der Gemeinde führt zu einem Vielfachen an Wertschöpfung. Ich plädiere in diesem Zusammenhang auch an eine gesetzliche Verankerung der Direktvergabe bis 100.000 Euro. Mit diesem Instrument können Investitionen umgehend getätigt werden“, so Pichler.