Gebühren und Anschlussbeiträge

Die Beiträge und Gebühren dienen zur Deckung der Kosten für die Errichtung und des laufenden Betriebes der Kanalisationsanlage.

Kanalanschlussbeitrag

Der Kanalanschlussbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die Errichtung der Kanalisationsanlage. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Bewertungseinheiten, für die anzuschließenden Bauwerke oder befestigten Flächen und dem Beitragssatz.

Kanalaufschließungsbeitrag

Der Kanalaufschließungsbeitrag ist vom Eigentümer der Grundstücke zu entrichten. Der Aufschließungsbeitrag wird für jedes im Kanalisationsbereich gelegene und für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ausgeschrieben, sofern im Falle einer Bebauung voraussichtlich ein Anschlussauftrag zu erteilen sein wird. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter des Grundstückes und den je nach Baulandkategorie festgelegten Sätzen. Wird derzeit nicht eingehoben.

Kanalbereitstellungsgebühr

Für die Bereitstellung – also die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage – ist eine Bereitstellungsgebühr für die jeweiligen Gebäude oder befestigte Flächen zu entrichten. Für diese Gebäude und befestigte Flächen muss die Anschlusspflicht ausgesprochen oder ein Anschlussrecht eingeräumt sein.

Kanalbenützungsgebühr

Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten. Die Höhe ergibt sich aus dem durch einen Wasserzähler ermittelten Wasserverbrauch eines Jahres in Kubikmeter und dem Gebührensatz.

Info über Subzähler zur Bewässerung des Grundstückes

Die zur Bewässerung des Grundstückes verbrauchten Trinkwassermengen werden vom Gartenwasserzähler erfasst und bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr nicht berücksichtigt, da das Wasser am Grundstück versickert und nicht in den Kanal fließt. Beschaffung, Einbau des Zähler hat der Eigentümer bzw. Kunde auf seine Kosten zu tragen. Die Abnahme und Verplombung des Subzählers ist vom Kunden durch den Wassermeister der Marktgemeinde Moosburg zu veranlassen.

Eine Aufstellung der Gebühren finden Sie hier!

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriele Theuermann

Buchhaltung
+43-4272-83400-26
+43-4272-83400-33

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33