Ansuchen von Änderungen

Sollten Sie sich noch vor Vollendung des Bauvorhabens entscheiden, Ihr Bauwerk abgeändert von der Baubewilligung auszuführen, besteht die Möglichkeit, um Änderung anzusuchen.

Diesbezüglich ist es erforderlich, die Abänderungen planlich darzustellen und das Ansuchen entsprechend der Kärntner Bauansuchenverordnung einzubringen. Bei solchen Fällen empfiehlt es sich, im Vorfeld mit uns Kontakt aufnehmen.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33