Fristverlängerung, Antrag

Sollten Sie über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügen, die Sie jedoch nicht innerhalb von 2 Jahren konsumieren können, besteht die Möglichkeit, diese zu verlängern.

Die Wirksamkeit der Baubewilligung ist auf schriftlichen Antrag um zwei Jahre zu verlängern. Eine Verlängerung ist dreimal möglich, es sei denn, dass in der Zwischenzeit ein Versagungsgrund eingetreten ist.

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33