Baubewilligung
Für die folgenden Bauvorhaben benötigen Sie eine Baubewilligung. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine exemplarische Liste, die Ihnen eine Orientierungshilfe geben soll:
- Errichtung eines Wohnhauses
- Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes
- Um- und Zubau bei Gebäuden
- Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Änderung Verwendungszweck von Gebäuden
- Errichtung von Dachgaupen
- Errichtung einer Garage
- Errichtung eines Kamins
- Errichtung einer Luftwärmepumpe (siehe Informationsblatt)
- Errichtung eines Nebengebäudes
- Errichtung einer Stützmauer ab 1 m Höhe
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben eine Baubewilligung benötigen oder nicht, setzen Sie sich mit dem Bauamt der Marktgemeinde Moosburg in Verbindung.
Neben dem Baubewilligungsansuchen benötigen Sie:
- Planunterlagen und Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
- Einreichunterlagen entsprechend der Kärntner Bauansuchenverordnung
Baubewilligung - Kosten und Gebühren in EUR
KommissionsgebührAbhängig von Anzahl der Gemeindebediensteten | |
Kommissionsgebühr je 1/2 Stunde | 15,00 |
SachverständigengebührAbhängig von Anzahl der Sachverständigen | |
Sachverständigengebühr je 1/2 Stunde | 15,00 |
BauplaketteGemeindeverwaltungsabgabe | |
Bauplakette | 3,20 |
Bundesgebühr für Niederschrift Bauverhandlung | |
Bundesgebühr für Niederschrift Bauverhandlung | 14,30 |
Bundesgebühr für Bauansuchen | |
Bundesgebühr für Bauansuchen | 14,30 |
Bundesgebühr für Anlagen im Bauansuchenindividuell – je nach Umfang | |
Bundesgebühr für Anlagen im Bauansuchen | 3,90 |
Bundesgebühr für Planindividuell – je nach Umfang | |
Bundesgebühr für Plan | 7,80 |
Verwaltungsabgaben – NeubauGemeindeverwaltungsabgabe; je m² – je nach Größe des Objektes | |
Verwaltungsabgaben – Neubau | 5,50 |
Verwaltungsabgaben – ÄnderungGemeindeverwaltungsabgabe; je m²l – je nach Umfang der Änderung | |
Verwaltungsabgaben – Änderung | 2,80 |
Verwaltungsabgaben – AbbruchGemeindeverwaltungsabgabe | |
Verwaltungsabgaben – Abbruch | 27,70 |