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Marktgemeinde Moosburg
Kirchplatz 1 | 9062 Moosburg | +43-4272-83400 | moosburg@ktn.gv.at | www.moosburg.gv.at
https://www.moosburg.gv.at/?p=365

Baubewilligung

Für die folgenden Bauvorhaben benötigen Sie eine Baubewilligung. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine exemplarische Liste, die Ihnen eine Orientierungshilfe geben soll:

  • Errichtung eines Wohnhauses
  • Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes
  • Um- und Zubau bei Gebäuden
  • Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen
  • Änderung Verwendungszweck von Gebäuden
  • Errichtung von Dachgaupen
  • Errichtung einer Garage
  • Errichtung eines Kamins
  • Errichtung einer Luftwärmepumpe (siehe Informationsblatt)
  • Errichtung eines Nebengebäudes
  • Errichtung einer Stützmauer ab 1 m Höhe

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie für Ihr geplantes Vorhaben eine Baubewilligung benötigen oder nicht, setzen Sie sich mit dem Bauamt der Marktgemeinde Moosburg in Verbindung.

Neben dem Baubewilligungsansuchen benötigen Sie:

  • Planunterlagen und Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
  • Einreichunterlagen entsprechend der Kärntner Bauansuchenverordnung

Baubewilligung - Kosten und Gebühren in EUR

Kommissionsgebühr
Abhängig von Anzahl der Gemeindebediensteten
Kommissionsgebühr je 1/2 Stunde15,00
Sachverständigengebühr
Abhängig von Anzahl der Sachverständigen
Sachverständigengebühr je 1/2 Stunde15,00
Bauplakette
Gemeindeverwaltungsabgabe
Bauplakette3,20
Bundesgebühr für Niederschrift Bauverhandlung
Bundesgebühr für Niederschrift Bauverhandlung14,30
Bundesgebühr für Bauansuchen
Bundesgebühr für Bauansuchen14,30
Bundesgebühr für Anlagen im Bauansuchen
individuell – je nach Umfang
Bundesgebühr für Anlagen im Bauansuchen3,90
Bundesgebühr für Plan
individuell – je nach Umfang
Bundesgebühr für Plan7,80
Verwaltungsabgaben – Neubau
Gemeindeverwaltungsabgabe; je m² – je nach Größe des Objektes
Verwaltungsabgaben – Neubau5,50
Verwaltungsabgaben – Änderung
Gemeindeverwaltungsabgabe; je m²l – je nach Umfang der Änderung
Verwaltungsabgaben – Änderung2,80
Verwaltungsabgaben – Abbruch
Gemeindeverwaltungsabgabe
Verwaltungsabgaben – Abbruch27,70

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33