Der rechtskräftige Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Moosburg liegt im Bauamt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden auf.

Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet in Bauland, Grünland und in Verkehrsflächen. Dieser Plan darf nur im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Kärntner Raumordnungsgesetzes und den überörtlichen Entwicklungsprogrammen erlassen werden und darf auch sonstigen raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen des Landes nicht widersprechen.

Jedermann ist berechtigt, Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes bei der Marktgemeinde Moosburg einzubringen.

Wenn Sie eine Widmungsbestätigung benötigen, erhalten Sie auf Anfrage eine Kopie des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes.

Links

Kärntner Gemeindeplanungsgesetz

Zuständigkeit und Kontakt

Gabriel Pirker BA MA

Bauamt, Bauamtsleiter
+43-4272-83400-80
+43-4272-83400-33