Familienzuschuss – Antrag und Informationsblatt

Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Familien mit Hauptwohnsitz in Kärnten zusätzlich den Familienzuschuss.

Die Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes ist dafür notwendig! Das Kind darf sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es darf kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bestehen.

Wenn Sie den Familienzuschuss beantragen möchten, müssen Sie das Formular ausfüllen (bitte unter Formulare PDF herunterladen) und dieses per Post an das Amt der Kärntner Landesregierung schicken bzw. Sie können es auch persönlich dort abgeben.

Die exakte Höhe des Zuschusses berechnet das Amt der Kärntner Landesregierung.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33