Familienzuschuss für Kärntner Familien

Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Familien mit Hauptwohnsitz in Kärnten zusätzlich den Familienzuschuss.

Voraussetzungen

Voraussetzungen des Kindes, für welches der Antrag gestellt wird:

  • Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Kärnten und lebt mit dem Förderungswerber im gemeinsamen Haushalt.
  • Für das Kind besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe.
  • Das Kind besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine, die der österreichischen Staatsbürgerschaft gleichgestellt ist.
  • Das Kind hat sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Für das Kind ist der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld nach §2 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes nicht mehr gegeben.

Die Höhe des Familienzuschusses errechnet sich aus dem Familiennettoeinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder. Dieses gewichtete Pro-Kopf-Einkommen muss unter dem gesetzlich festgesetzten Höchstbetrag liegen.

Die Dauer des Bezuges beträgt 48 Monate. Nach jeweils 6 Monaten ist ein neuer Antrag zu stellen.

Die aktuelle Einkommensgrenze und die Höhe des Familienzuschusses entnehmen Sie der Online-Tabelle.

Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.

Informationen Land Kärnten und Online-Antrag

Zuständigkeit und Kontakt

Ursula Madritsch

Moosburg-Service
+43-4272-83400-30
+43-4272-83400-33