Jugendschutzgesetz

Laut Gesetz soll bei Kindern und Jugendlichen die Entwicklung zu eigenverantwortlichen Mitgliedern unserer Gesellschaft gefördert und die Bereitschaft und Fähigkeit zu einer verantwortungsbewussten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geweckt und vertieft werden.

Die Erziehungsberechtigten, die Lehrer in der Schule und die Vorgesetzten im Beruf in ihrer vorrangigen Erziehungsverantwortung sollen unterstützt und der Gesellschaft ihre Vorbildrolle gegenüber der Jugend bewusst gemacht werden. Weiters sollen Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen, charakterlichen und sozialen Entwicklung gefördert und vor Einflüssen bewahrt werden, die ihre Entwicklung nachteilig beeinträchtigen könnten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kärntner Jugendschutzgesetz laut angeführtem Link.

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Jugendschutzgesetz

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33