Sozialhilfe – Information
Die Sozialhilfe bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt ist als Unterstützung für Personen zu verstehen, die in eine Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht oder nicht ausreichend abdecken können.
Die Sozialhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird von uns digital erfasst und direkt an die zuständige Behörde, Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt, Sozialamt, zur Erledigung weiter geleitet.
Nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf. Sie erhalten einen Termin für die Aufnahme des Antrages.
Benötigte Unterlagen
- aktueller Einkommensnachweis
- Kontoauszug der letzten 4 Monate vor Antragstellung
- Nachweis der monatlichen Ausgaben
- Bekanntgabe der Familien- und Vermögensverhältnisse aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen etc.
Information Sozialhilfe Land Kärnten
Zuständigkeit und Kontakt
