Jagdkarte

Niemand darf jagen, ohne im Besitz einer gültigen Kärnter Jagdkarte (Jagdkarte, Jagdgastkarte) zu sein.

Die Kärntner Jagdkarte ist nicht übertragbar, sie gibt keine Berechtigung, ohne Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zu jagen.

Wer jagt, hat die gültige Jagdkarte mit sich zu führen und auf Verlangen den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und den Jagdschutzorganen sowie dem Jagdausübungsberechtigten vorzuweisen.

Zuständigkeit und Kontakt

Jagdgesellschaft Moosburg
Obmann Maximilian Endisch BSc
Dellach 1
9062 Moosburg
Tel.-Nr.:   +43 664 10 54 427

Jagdgesellschaft Tigring
Obmann Franz Kogler
Schloßstrasse 5
9062 Moosburg
Tel.-Nr.: +43 664 4537153

Zuständigkeit und Kontakt

Norbert Pichler MAS MBA MLS

Amtsleitung, Infrastruktur
+43-4272-83400-21
+43-4272-83400-33