Mit 1. Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft: aus „Sachwalter*innen“ wurden „Erwachsenenvertreter*innen“. Damit ging eine umfassende Neuerung einher, welche einen Paradigmenwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellt:

 

Informationen zum Erwachsenenschutzgesetz