Friedhofsgebühren
Für die Benützung der Grabstätten, der Urnengräber und der Urnennischen des Ortsfriedhofes Moosburg werden Gebühren eingehoben.
Zur Entrichtung der Grabgebühren sowie der Friedhofserhaltungsgebühr ist der jeweilige Auftraggeber (Nutzungsberechtigte) im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der Marktgemeinde Moosburg verpflichtet.
Die Aufbahrungshalle, das Zeremonium Moosburg, wird von der Bestattung Kärnten im Trauerfall vergeben.
Ansprechpartner der Marktgemeinde Moosburg ist die BKG Bestattung Kärnten GmbH.
Friedhofsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR
Grabgebühren 2025jeweils für 10 Jahre
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Doppelgrab | 279,00 |
Doppelgrab/Wand | 307,00 |
Einzelgrab | 212,00 |
Einzelgrab/Wand | 231,00 |
Urnennische | 696,00 |
Urnengrab | 696,00 |
Friedhofserhaltungsgebühr 2025Wird für zehn Jahre vorgeschrieben und dient der Erhaltung der Infrastruktur (Wirtschaftshofleistungen, Müllentsorgung, Instandhaltungen, etc.)
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Erhaltungsbeitrag für 10 Jahre | 220,00 |
Links
Zuständigkeit und Kontakt
