Friedhofsgebühren
Für die Benützung der gemeindeeigenen Aufbahrungshalle, der Grabstätten, der Urnengräber und der Urnennischen des Ortsfriedhofes Moosburg werden Gebühren eingehoben.
Zur Entrichtung der Hallen- und Grabgebühren sowie der Friedhofserhaltungsgebühr ist der jeweilige Auftraggeber im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der Marktgemeinde Moosburg verpflichtet.
Ansprechpartner der Marktgemeinde Moosburg ist die Städtische Bestattung Feldkirchen.
Friedhofsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR
Friedhofsgebühr 2023jeweils für 10 Jahre | |
Doppelgrab | 263,00 |
Doppelgrab/Wand | 290,00 |
Einzelgrab | 199,00 |
Einzelgrab/Wand | 217,00 |
Urnennische | 656,00 |
Urnengrab | 656,00 |
Friedhofserhaltungsgebühr 2023Jahresvorschreibung; dient der Erhaltung der Infrastruktur (Wirtschaftshofleistungen, Müllentsorgung, Instandhaltungen, etc.) | |
Erhaltungsbeitrag für 10 Jahre | 200,00 |
Zuständigkeit und Kontakt
