Friedhofsgebühren

Für die Benützung der Grabstätten, der Urnengräber und der Urnennischen des Ortsfriedhofes Moosburg werden Gebühren eingehoben.

Zur Entrichtung der Grabgebühren sowie der Friedhofserhaltungsgebühr ist der jeweilige Auftraggeber (Nutzungsberechtigte) im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der Marktgemeinde Moosburg verpflichtet.

Die Aufbahrungshalle, das Zeremonium Moosburg, wird von der Bestattung Kärnten im Trauerfall vergeben.

Ansprechpartner der Marktgemeinde Moosburg ist die BKG Bestattung Kärnten GmbH.

Friedhofsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR

Grabgebühren 2025

jeweils für 10 Jahre
Doppelgrab 279,00
Doppelgrab/Wand 307,00
Einzelgrab 212,00
Einzelgrab/Wand 231,00
Urnennische 696,00
Urnengrab 696,00

Friedhofserhaltungsgebühr 2025

Wird für zehn Jahre vorgeschrieben und dient der Erhaltung der Infrastruktur (Wirtschaftshofleistungen, Müllentsorgung, Instandhaltungen, etc.)
Erhaltungsbeitrag für 10 Jahre 220,00

Zuständigkeit und Kontakt

Ursula Madritsch

Moosburg-Service
+43-4272-83400-30
+43-4272-83400-33