Friedhofsgebühren
Für die Benützung der gemeindeeigenen Aufbahrungshalle, der Grabstätten, der Urnengräber und der Urnennischen des Ortsfriedhofes Moosburg werden Gebühren eingehoben.
Zur Entrichtung der Hallen- und Grabgebühren sowie der Friedhofserhaltungsgebühr ist der jeweilige Auftraggeber im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der Marktgemeinde Moosburg verpflichtet.
Ansprechpartner der Marktgemeinde Moosburg ist die Städtische Bestattung Feldkirchen.
Friedhofsgebühren - Kosten und Gebühren in EUR
Friedhofsgebühr 2021jeweils für 10 Jahre | |
Doppelgrab | 248,00 |
Doppelgrab/Wand | 273,00 |
Einzelgrab | 188,00 |
Einzelgrab/Wand | 205,00 |
Urnengrab/Nische | 618,00 |
Urnengrab Waldfriedhof | 618,00 |
Friedhofserhaltungsgebühr 2021Jahresvorschreibung; dient der Erhaltung der Infrastruktur (Wirtschaftshofleistungen, Müllentsorgung, Instandhaltungen, etc.) | |
pro Jahr | 18,00 |
Zuständigkeit und Kontakt
