Hallengebühr – Friedhof
Zur Entrichtung der Hallengebühren ist der jeweilige Auftraggeber im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der Marktgemeinde Moosburg verpflichtet.
Friedhofsgebühr - Etwaige Entsorgung nach Aufbahrung - Kosten und Gebühren in EUR
Friedhofsgebühr |
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Entsorgungsgebühr 2025 - Für etwaige Entsorgung nach einer Aufbahrung (falls erforderlich) | € 66,00 |
Hallengebühr wird mit der Bestattung verrechnet |