Orts- und Nächtigungstaxe – Einhebung
Die Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe.
Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, d. h. sie wird von der Gemeinde eingehoben und die Erträge fließen dem Land Kärnten zu.
Zuständigkeit und Kontakt

Marktgemeinde Moosburg
Kirchplatz 1 | 9062 Moosburg | +43-4272-83400 | moosburg@ktn.gv.at | www.moosburg.gv.at
https://www.moosburg.gv.at/?p=1973
Die Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe.
Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, d. h. sie wird von der Gemeinde eingehoben und die Erträge fließen dem Land Kärnten zu.
