Personalausweis – Neuausstellung
Wenn Sie einen Personalausweis benötigen – wir informieren Sie gerne.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweis muss persönlich eingebracht werden.Der Antrag ist ausschließlich bei jedem Magistrat bzw. bei jeder Bezirkshauptmannschaft zu stellen bzw. abzugeben.
Nach der Antragstellung dauert es ca. fünf Tage und der Personal-
ausweis wird Ihnen mit der Post an die von Ihnen angeführte Adresse zugesandt.
Eine Liste der Staaten, in die man mit einem Personalausweis eingereisen darf, finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Gültigkeitsdauer
- 10 Jahre
Gültigkeit Personalausweis für Minderjährige
- Kinder bis zum zweiten Lebensjahr: 2 Jahre
- Kinder ab dem zweiten Geburtstag: 5 Jahre
- ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Zuständigkeit und Kontakt
Sie können das Formular persönlich bei uns im Moosburg-Service abholen oder Sie laden sich das Online-Formular herunter.
Der Antrag selbst kann bei jeder Bezirkshauptmannschaft bzw. bei jedem Magistrat gestellt, bzw. abgegeben werden.
Sollten Sie einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen in Kärnten stellen, ist kein Antragsformular notwendig. Ihre Daten werden direkt erfasst und in den Computer eingegeben.
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis, Führerschein etc.
- alter Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild, 35 x 45 mm, das nicht älter als sechs Monate ist
- eventuell Heiratsurkunde
- Eeventuell Nachweis eines akademischen Grades, Promotions bzw. Sponsionsurkunde, bzw. Bescheid über die Verleihung der Standesbezeichnung IngenieurIn
Personalausweis – Namensänderung, Neuausstellung, Verlust - Kosten und Gebühren in EUR
Personalausweis | |
Bundesgebühr nach dem 16. Geburtstag | 61,50 |
Bundesgebühr bis zum 2. Geburtstag | 0,00 |
Bundesgebühr nach dem 2. Geburtstag | 26,30 |
Zuständigkeit und Kontakt
