Personalausweis – Neuausstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweis kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Es ist dazu notwendig bei einer Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat einen Termin zu vereinbaren und persönlich am Amt zu erscheinen.
Auch Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) müssen bei der Antragsstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Nach der Antragstellung dauert es ca. fünf Tage und der Personalausweis wird Ihnen mit der Post an die von Ihnen angeführte Adresse zugesandt.
Eine Liste der Staaten, in die man mit einem Personalausweis einreisen darf, finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Gültigkeitsdauer
- Kinder bis zum zweiten Lebensjahr: 2 Jahre
- Kinder ab dem zweiten Geburtstag: 5 Jahre
- ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis, Führerschein etc.
- alter Personalausweis, wenn vorhanden
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild, 35 x 45 mm, das nicht älter als sechs Monate ist
- eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell Nachweis eines akademischen Grades, Promotion bzw. Sponsionsurkunde, bzw. Bescheid über die Verleihung der Standesbezeichnung IngenieurIn
Personalausweis – Namensänderung, Neuausstellung, Verlust - Kosten und Gebühren in EUR
Personalausweis |
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Bundesgebühr nach dem 16. Geburtstag | 62 |
Bundesgebühr bis zum 2. Geburtstag | 0,00 |
Bundesgebühr nach dem 2. Geburtstag | 27 |
Zuständigkeit und Kontakt
