Personalausweis – Verlust Inland/Ausland

 

Diebstahl:
  • Wenn Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen wurde, muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden.
  • Die Diebstahlsanzeige müssen Sie bei Neuausstellung eines Personalausweises der Passbehörde vorlegen.
Verlust:
  • Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, macht die Verlustanzeige direkt die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.

Personalausweis – Namensänderung, Neuausstellung, Verlust - Kosten und Gebühren in EUR

Personalausweis

Bundesgebühr nach dem 16. Geburtstag 62
Bundesgebühr bis zum 2. Geburtstag 0,00
Bundesgebühr nach dem 2. Geburtstag 27

Zuständigkeit und Kontakt

Sarah Sereinig

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-40
+43-4272-83400-33