Personalausweis – Verlust Inland/Ausland
Diebstahl:
- Wenn Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen wurde, muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden.
- Die Diebstahlsanzeige müssen Sie bei Neuausstellung eines Personalausweises der Passbehörde vorlegen.
Verlust:
- Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, macht die Verlustanzeige direkt die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.
Personalausweis – Namensänderung, Neuausstellung, Verlust - Kosten und Gebühren in EUR
Personalausweis |
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Bundesgebühr nach dem 16. Geburtstag | 62 |
Bundesgebühr bis zum 2. Geburtstag | 0,00 |
Bundesgebühr nach dem 2. Geburtstag | 27 |
Zuständigkeit und Kontakt
