Reisepass – Verlust
Diebstahl:
Bei einem Diebstahl eines Reisepasses muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.
Verlust:
Bei einem Verlust des Reisepasses genügt bei Antragstellung eines neuen Reisepasses die mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde.
Zuständigkeit und Kontakt
