Wenn Sie in einer Wohnung in Moosburg Unterkunft nehmen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen im Meldeamt anmelden.

Definition Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

Die Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes in Österreich erfolgt gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung in Moosburg über das Zentrale Melderegister.

Definition Wohnsitz

Ein Wohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben.

Benötigte Unterlagen
  • ein vollständig ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen und des Unterkunftgebers
  • ein Dokument, aus dem die Identität der anzumeldenden Person hervorgeht
  • wenn vorhanden: die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, die Heiratsurkunde

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33