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Marktgemeinde Moosburg
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Kärnten impft: Die Planung der Gesundheitsbehörden

Die Impfungen der bereits angemeldeten über 80jährigen Personen werden nach Verfügbarkeit durchgeführt.

Die Gemeinden wurden informiert, dass es derzeit Engpässe gibt, die Impfwilligen aber mittels Brief (siehe Download) verständigt werden“, informiert Bürgermeister Herbert Gaggl.

Seitens des Kärntner Gemeindebundes wurde folgende ergänzende Information übermittelt:

Nach entsprechender Rücksprache mit dem Land Kärnten dürfen wir Ihnen nachfolgende ergänzende Information zu den Impfungen 80+ übermitteln:

  • Die Anmeldung für die Impfaktion der Über-80-Jährigen lief über die Kärntner Gemeinden. Sie wurde mit 14. Jänner, 16:00 Uhr, geschlossen. Es sind für diese Aktion keine regulären Anmeldungen mehr möglich.
  • Anmeldungen sind für alle Kärntnerinnen und Kärntner ab nächster Woche über eine eigene elektronische Vormerkplattform möglich. Bei der Terminreihung wird hier nach der Priorisierung des nationalen Impfgremiums vorgegangen. Dort gilt u.a.: Ältere zuerst.
  • Sollte Ihre Gemeinde nach Fristende der Aktion 80+ (nach Donnerstag, 14.01.2021, 16:00 Uhr) noch Anmeldungen von Personen mit Jahrgang 1941 oder älter entgegengenommen haben, so wird ersucht, diese als Serviceleistung für Bürger*innen in die ab kommendem Montag verfügbare elektronische Vormerkplattform einzugeben.
  • Alle, die zur Impfaktion der Über-80-Jährigen angemeldet sind, werden auch geimpft. Beim zeitlichen Ablauf ist man davon abhängig, wann wieviel Impfstoff über den Bund geliefert wird. Daher wird um Geduld und Verständnis ersucht.
  • Zur Terminvergabe meldet sich die Österreichische Gesundheitskasse bei den für die Über-80-Impfaktion Angemeldeten. Die Verständigung erfolgt erst kurz vor dem Termin.
  • Bei der Terminreihung wird nach dem Alter der Angemeldeten vorgegangen. Eine Vorreihung aufgrund von Vorerkrankungen ist leider nicht möglich.
  • Geimpft wird nur, wer einen Termin hat. Die Impfung findet derzeit in den acht Servicestellen der ÖGK in den Bezirksstädten statt.
  • Die zweite Teilimpfung erfolgt 21 Tage nach dem ersten Impftermin. Den Folgetermin erhält man direkt am Tag der ersten Impfung.
  • Eine Impfung von bettlägerigen Personen oder eine Impfung an anderen Orten (z.B. bei einem Hausarzt) ist derzeit nicht möglich. Grund dafür ist, dass der aktuell verwendete Impfstoff sehr schwer transportierbar ist.

Zum Impftermin in der ÖGK sind die E-Card, ein Lichtbildausweis sowie ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Eine Begleitperson darf zur Unterstützung dabei sein.

Impf-Hotline Land Kärnten: 050 536 53003

Impf-Hotline Bund, AGES: 0800 555 621