Die traditionellen Osterfeuer und das Osterschießen sind grundsätzlich erlaubt. Osterfeuer müssen spätestens 4 Tage vor dem Abbrennen im Marktgemeindeamt oder beim Wertstoff-Sammel-Zentrum Moosburg angemeldet werden (bis Dienstag, den 4. April 2023).
Für das Osterschießen sind schriftliche Ansuchen notwendig. Die Genehmigung erteilt der Bürgermeister.
Die Osterfeuer dürfen nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden (bei Schlechtwetter am Ostersonntag bzw. am darauffolgenden Wochenende).
Aus Sicht der Luftreinhaltung sollten Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Erntsorgung biogener Materialien.
Bitte beachten:
- Kontrollieren Sie vor dem Abbrennen, ob sich nicht Tiere (z. B. Igel oder Vögel) in der Zwischenzeit in Ihrem Osterhaufen eingenistet haben.
- Es darf nur trockenes Holz und Reisig verbrannt werden.
- Das Verbrennen von Müll (Reifen, lackiertes Holz usw.) ist strengstens verboten.
- Bei Aufkommen von Wind, bei Funkenflug und vor Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen.
- Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte bereit zu halten.
- In einem Abstand von 50 Metern im Umkreis des Osterhaufens dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbare Gegenstände befinden.
- Das Abbrennen des Osterhaufens darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung erfolgen.
- Bei drohender Gefahr unverzüglich die Feuerwehr, Notruf 122 verständigen.