In Moosburg sind Feuerwerke (F2) erlaubt.
Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) – das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen – ist in den Ortsgebieten der Marktgemeinde Moosburg vom 31. Dezember 2020, 20 Uhr bis 1. Jänner 2021, 2 Uhr gestattet.
Die Verwendung dieser Feuerwerkskörper ist nach dem Pyrotechnikgesetz in geschlossenen Räumen, in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern und von Altersheimen verboten.
Bitte beachten Sie die aktuelle Covid-Verordnung Nr. 598 des Gesundheitsministeriums.