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Marktgemeinde Moosburg
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Pyrotechnik zu Silvester

In Moosburg sind Feuerwerke (F2) erlaubt.

Das Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) – das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen – ist in den Ortsgebieten der Marktgemeinde Moosburg vom 31. Dezember 2020, 20 Uhr bis 1. Jänner 2021, 2 Uhr gestattet.

Die Verwendung dieser Feuerwerkskörper ist nach dem Pyrotechnikgesetz in geschlossenen Räumen, in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern und von Altersheimen verboten.

Bitte beachten Sie die aktuelle Covid-Verordnung Nr. 598 des Gesundheitsministeriums.