Meldung der Bienenstände
Meldung der Bienenvölker – Meldeverpflichtung für Imker
Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter einige Meldeverpflichtungen vor. Lückenlose Meldungen von Bienenvölkern sind vor allem deshalb wichtig, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können.
Meldeverpflichtung für Heimbienenstände:
Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, bis spätestens 15. April eines jeden Jahres alle Heimbienenstände unter Angabe folgender Daten dem Bürgermeister zu melden:
- Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde)
- Anzahl der Bienenvölker
- Bienenrasse, sofern nicht Bienen der Rasse „Carnica“ gehalten werden
Für die Meldung der Bienen können Sie entweder das Downloadformular von unserer Website nehmen oder direkt bei der Marktgemeinde Moosburg im Moosburg-Service abholen.
Kennzeichnung von Bienenständen:
Jeder Bienenstand muss gekennzeichnet sein und zwar mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Bienenhalters. So kann im Falle von außergewöhnlichen Umständen (z. B. Auftreten von Bienenkrankheiten) der Bienenhalter umgehend verständigt werden.
Wer erteilt die Wanderbescheinigung?
Die Wanderbescheinigung wird von den dazu ermächtigten Stellen erteilt. Das sind
- der Landesverband für Bienenzucht in Kärnten, Obfrau Dr. Elisabeth Thurner, Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf und
- der Landesverband für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei in Kärnten, Obmann Franz Offner, Siegelsdorf 38, 9431 St. Stefan im Lavanttal.
Anträge für die Wanderbescheinigung finden Sie auf der folgenden Website: www.bienenzucht.org
Bienenwanderung nur mit gültiger Wanderbescheinigung:
Die Bienenwanderung ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Bienenwanderung dem Bürgermeister bekannt zu geben. Dabei sind der Ort des Wanderbienenstandes mit Grundstücksnummer und Katastralgemeinde sowie die Anzahl der Bienenvölker anzugeben. Es ist auch eine gültige Wanderbescheinigung für das Jahr 2016 vorzulegen. Schließlich ist die Bienenrasse anzugeben, sofern nicht mit Bienen der Rasse „Carnica“ gewandert wird. Die bei der Bienenwanderung erforderlichen Mindestabstände zu anderen Bienenständen sind im Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz geregelt.
Auskünfte und Informationen:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft
Tel.-Nr.: +43 50 536 11414 oder +43 50 536 11414
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Zuständigkeit und Kontakt





