Wehrpflicht, Aufschub des Einrückungstermine
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag und dem 50. bzw. (in Sonderfällen) dem 65. Geburtstag Wehrpflicht. Die Wehrpflicht umfasst die Stellungspflicht, die Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes, die Pflichten des Milizstandes und die Melde- und Bewilligungspflichten. Aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht wird das Bundesheer gebildet und ergänzt.
Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst oder Zivildienst. Der Auslandsdienst ist ein Ersatzdienst für den Zivildienst.
Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird ab dem 17. Geburtstag vom Militärkommando schriftlich zur Stellung aufgefordert. Sie müssen der Stellungsaufforderung unbedingt Folge leisten. Aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, wie etwa unaufschiebbare Termine oder Krankheit, kann der Stellungstermin verschoben werden. In diesem Fall müssen Sie unbedingt die in der Stellungsaufforderung angeführte Ergänzungsabteilung kontaktieren.
Sie haben die Möglichkeit, beim Militärkommando schriftlich um Vorverlegung des Stellungstermins anzusuchen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel relativ jung maturieren und noch längere Zeit bis zur Einberufung zum Grundwehrdienst oder der Zuweisung zum Zivildienst warten müssten. Das Formular für das Ansuchen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter
Ersuchen um Verlegung eines StellungsterminsLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Man kann einen Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes stellen. Grund für einen Aufschub ist z. B. eine laufende Ausbildung (Lehre, Schule, Studium). Diese Ausbildung muss vor dem 1. Januar des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Der Grundwehrdienstantritt kann maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden.
Den Antrag auf Aufschub bringt man bereits bei der Stellung ein – die Übernahme sollte schriftlich bestätigt werden. Man kann den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen.