Wohnbeihilfe
Unter bestimmen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Wohnbeihilfe zu stellen. Über einen solchen Antrag entscheidet das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4.
Zuständigkeit und Kontakt

Marktgemeinde Moosburg
Kirchplatz 1 | 9062 Moosburg | +43-4272-83400 | moosburg@ktn.gv.at | www.moosburg.gv.at
https://www.moosburg.gv.at/?p=618
Unter bestimmen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Wohnbeihilfe zu stellen. Über einen solchen Antrag entscheidet das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4.