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Heizkostenzuschuss – Antragstellung
Ein Antrag für die Heizkostenzuschussaktion für die Heizperiode 2022 2023 kann ab 11. Oktober 2022 im Marktgemeindeamt, Moosburg-Service, gestellt werden.
Es gelten folgende Richtlinien für die Gewährung:
Einkommensgrenze für Heizkostenzuschuss 180,00 €
Bei Alleinstehenden und Alleinerziehern 1.100,00 €
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen, Ehepaaren, Lebensgemeinschaften, 1.560,00
Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 270,00 €
Einkommensgrenze für Heizkostenzuschuss 110,00 €
Bei Alleinstehenden und Alleinerziehern 1.250,00 €
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen, Ehepaaren, Lebensgemeinschaften, 1.730,00 €
Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 270,00 €
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist nachzuweisen: Lohnzettel, Bestätigung über Pensionsbezug, Arbeitslosengeld, Unterhaltsleistungen, Familienzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Stipendien und Kinderbetreuungsgeld. Die Auszahlung erfolgt direkt über das Amt der Kärntner Landesregierung. Bei Banküberweisung ist die Bankverbindung anzugeben.
Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Sarah Sereinig
