Winterdienst-Hotline:

+43-664-8536701 – bei Problemen und Anregungen

Die Marktgemeinde Moosburg ist bemüht, für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine optimale Schneeräumung im Interesse der Verkehrssicherheit zu bieten. Eine einwandfreie Schneeräumung ist jedoch nur dann möglich, wenn die Straßen und Wege von den Räumfahrzeugen ohne Probleme befahren werden können.

§ 93 Gehsteigräumung – eine Verpflichtung der Anrainer

Liegenschaftsbesitzer, deren Grundstücke im Ortsgebiet liegen, sind gesetzlich zur Schneeräumung bzw. Streuung von Gehwegen verpflichtet. Sie müssen Gehsteige und Gehwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr vom Schnee räumen und streuen. Kommt ein Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen nicht nur Strafen aufgrund der Übertretung der Straßenverkehrsordnung, sondern auch Schadenersatz.

Schneewechten und Eisbrocken auf Dächern sind zu entfernen. Die gefährlichen Straßenstellen sind während der Räumung abzusichern. Das Aufstellen von Latten entbindet die Hauseigentümer nicht von der Dachreinigung. Das Ablagern von Schnee auf öffentlichen Straßen kann die Verkehrssicherheit gefährden und ist nicht gestattet.

Winterdienst – Salz- und Splittstreuung

Der Straßendienst der Marktgemeinde Moosburg bemüht sich um optimale Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im gesamten Gemeindegebiet. Unser umfangreiches Wegenetz lässt eine tägliche Kontrollfahrt nur für wichtige Gemeindestraßen wie z. B. die Bärndorferstraße, Tigringerstraße und die Seigbichlerstraße zu.

Für diese Straßen wurde der Auftrag für den Winterdienst an den Maschinenring Service Kärnten übertragen. Alle anderen Straßen werden nach Bedarf gestreut. Die Bevölkerung kann ihre Streuwünsche dem eingeteilten Winterdienst melden: Tel.-Nr. +43-664-8536701