Baum- und Strauchschnitt
Die Frage, wer für umstürzende Bäume und Gefahren, die von Bäumen, Hecken etc. ausgehen, verantwortlich ist, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil geklärt.
Die Verantwortung liegt beim Grundbesitzer – dieser haftet im Schadensfall. Nach der Rechtssprechung ist der jeweilige Eigentümer des Baumes verpflichtet, alle jene Vorkehrungen zu treffen, dass von diesem Baum keine Gefahren ausgehen (Verkehrssicherungspflicht).
Aufforderung der Straßenbehörde
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass die Behörde die Grundeigentümer auffordern muss, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zu entfernen bzw. auszuästen. Kommt der Grundeigentümer dieser Aufforderung nicht nach, so kann das zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Auch Sträucher und Hecken betroffen
Es ist die Pflicht der Grundeigentümer darauf zu achten, dass Bäume, Sträuche, Hecken etc. nicht in öffentliche Straßen hineinwachsen. Ein zeitgerechter Schnitt der Gehölze trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.