Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer).

Sie ist bundeseinheitlich geregelt und der Steuerbetrag wird von Bundesbehörden ermittelt.

Grundsteuer

Der Jahresbetrag der Grundsteuer ergibt sich aus der Vervielfachung des im Feststellungsbescheid des Finanzamtes ermittelten Grundsteuermessbetrages mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz von 500 %.

Die Grundsteuer wird am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres zu je einem Viertel des Jahresbetrages und am 15.5. mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser EUR 75,00 nicht übersteigt, fällig.

Grundsteuerbefreiung

Gefördert wird die Schaffung von Wohnungen und Wohnräumen durch die Errichtung eines Eigenheims, von Gebäuden im Gruppenwohnbau oder eines Doppelhauses mit je maximal zwei Wohnungen und die Errichtung einer Wohnung durch Auf-, Zu-, Um- oder Einbau in Wohnhäuser oder sonstige Gebäude zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses. Eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer ist maximal für die Dauer von 20 Jahren möglich. Alle weiteren Informationen und Förderrichtlinien finden Sie direkt im Antrag auf Grundsteuerbefreiung.

Hier kommen Sie zum Antrag.

Benötigte Unterlagen
  • Bestätigung nach § 40 Abs 2. K-BO
  • Kopie des behördlich genehmigten Bauplans
  • Kopie der schriftlichen Zusicherung über bewilligte Förderungsmittel (bei Inanspruchnahme)
  • Festsetzungsbescheid samt Berechnungsblatt des Finanzamtes für die neu geschaffene bauliche Anlage (sofern bereits zugestellt, ansonsten wird um Nachsendung gebeten)
  • Haushaltsbestätigung (sofern das Familieneinkommen nicht durch die Gemeinde geprüft wird)
  • Jahreslohnzettel aller im Haushalt lebenden Personen (aus dem Jahr vor Antragstellung)

Mit 01.01.2024 gibt es eine Veränderung in der Vorschreibung der Grundsteuer. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Infoschreiben VG Auflösung orig

Gabriele Theuermann

Buchhaltung
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