Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer).
Sie ist bundeseinheitlich geregelt und der Steuerbetrag wird von Bundesbehörden ermittelt – die Einhebung erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft für die Marktgemeinde.
Grundsteuer
Der Jahresbetrag der Grundsteuer ergibt sich aus der Vervielfachung des im Feststellungsbescheid des Finanzamtes ermittelten Grundsteuermessbetrages mit dem vom Gemeinderat festgesetzten Hebesatz von 500 %.
Die Grundsteuer wird am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres zu je einem Viertel des Jahresbetrages und am 15.5. mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser EUR 75,00 nicht übersteigt, fällig.
Grundsteuerbefreiung
Für überbaute Flächen, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wird, wird eine Befreiung von der Grundsteuer eingeräumt. Voraussetzung für die Gewährung einer Befreiung von der Grundsteuer ist eine ständige Bewohnung der baulichen Anlage als Hauptwohnsitz.
Benötigte Unterlagen
- Amtsbestätigung der Baupolizei (Bauvollendung)
- Behördlich genehmigter Bauplan
- Schriftliche Zusicherung über bewilligte Förderungsmittel
- Feststellungs- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes mit der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes bebauter Grundstücke (Berechnungsblatt)