Reisepass – Neuausstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Es ist dazu notwendig bei einer Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat einen Termin zu vereinbaren und persönlich am Amt zu erscheinen.
Auch Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) müssen bei der Antragsstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. (Fingerabdruck)
Nach der Antragstellung dauert es ca. fünf Tage und der Reisepass wird Ihnen mit der Post an die von Ihnen angeführte Adresse zugesandt.
Wenn Sie eine Auslandreise unternehmen, informieren Sie sich bitte im Voraus über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Hilfe finden Sie unter www.bmaa.gv.at oder www.help.gv.at oder bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich.
Gültigkeitsdauer
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 2 Jahre
- vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: 5 Jahre
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis, Führerschein, etc.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild 35 x 45 mm, das nicht älter als sechs Monate sein darf
- eventuell Heiratsurkunde
- alter Pass
- eventuell Nachweis eines akademischen Grades, Promotion bzw. Sponsionsurkunde, Bescheid über die Verleihung der Standesbezeichnung IngenieurIn
Reisepass - Kosten und Gebühren in EUR
Reisepass – Neuausstellung |
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bis zum bzw. am 2. Geburtstag | 0,00 |
nach dem 2. Geburtstag | 44,00 |
ab dem 12. Geburtstag | 112,00 |
Zuständigkeit und Kontakt
