Anzeige der Geburt

Die Anzeige der Geburt hat spätestens eine Woche nach der Geburt an die Personenstandsbehörde am Ort der Geburt zu erfolgen.

Die Anzeige der Geburt erstattet meistens der Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren wurde. Bei Hausgeburten macht dies der Arzt, die Hebamme oder ein Elternteil.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33