Vaterschaftsanerkennung

Wird ein Kind unehelich geboren oder ist der Ehemann der Mutter nicht der Vater des Kindes, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.

In der Geburtsurkunde kann der Vater nur dann aufscheinen, wenn die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

Ein Vaterschaftsanerkenntnis können Sie bei jeder Personenstandsbehörde oder jedem Standesamt in Österreich durch eine persönliche Erklärung abgeben. Vielfach erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft anlässlich der Eintragung der Geburt. Bei der Vaterschaftsanerkennung gibt es keine Fristen.

Seit 1. November 2014 wird die Vaterschaftsanerkennung sofort wirksam, wenn sie bei einem Standesamt vorgenommen wird.

Benötigte Unterlagen
  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33