Wohnsitzerklärung

Zur Klärung und Überprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten hat die Gemeinde die Möglichkeit, von gemeldeten Personen eine Wohnsitzerklärung zu verlangen. Die betroffene Person hat die Wohnsitzerklärung innerhalb der festgesetzten Frist abzugeben.

Der Frage, ob Sie an einem Ort mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sind, kommt nicht nur aus melderechtlicher Sicht Bedeutung zu. Die entsprechende Meldung hat Auswirkungen auf viele Bereiche des täglichen Lebens. Sie ist nicht nur ausschlaggebend für die Ausübung Ihres Wahlrechts oder die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, sondern hat auch maßgebliche Auswirkungen, wenn es darum geht, Förderungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen zu wollen.

Es ist daher nicht nur für die Behörden und Ämter wichtig, wo Sie einen Hauptwohnsitz oder einen Wohnsitz haben, sondern auch für die Wahrnehmung Ihrer Anliegen.

Zuständigkeit und Kontakt

Sylvana Wobak

Moosburg-Service, Standesamt
+43-4272-83400-20
+43-4272-83400-33